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   RFH, 04.06.1930 - VI A 852/28   

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RFH, 04.06.1930 - VI A 852/28 (https://dejure.org/1930,113)
RFH, Entscheidung vom 04.06.1930 - VI A 852/28 (https://dejure.org/1930,113)
RFH, Entscheidung vom 04. Juni 1930 - VI A 852/28 (https://dejure.org/1930,113)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Aufbauend auf dieser Meinung hat der RFH in den Urteilen vom 4. Juni 1930 VI A 424/29 (RStBl 1931, 101) und vom 15. Januar 1931 VI A 2058/30 (RStBl 1931, 267) das Fehlen einer Verfahrensvoraussetzung für den Fall bejaht, daß es an einer einheitlichen Gewinnfeststellung überhaupt fehle, nicht aber dann, wenn ein solcher Bescheid zwar ergangen, aber die nach dem RFH-Urteil vom 4. Juni 1930 VI A 852/28 (RFHE 27, 67, RStBl 1930, 676 - dort nur Leitsatz -) gebotene Aufteilung des Geschäftsgewinns auf die einzelnen Gesellschafter unterblieben oder der Bescheid fehlerhaft zugestellt worden war; in diesem Fall hielt der RFH eine vorläufige Veranlagung für zulässig.

    Diese Auffassung hat der RFH im Urteil VI A 1565/30 im Hinblick auf das bereits erwähnte Urteil VI A 852/28 aufgegeben und die Änderung des unanfechtbar gewordenen Steuerbescheides aufgrund des nachträglich ergangenen Gewinnfeststellungsbescheides auch ohne das Vorliegen neuer Tatsachen zugelassen.

  • BFH, 04.05.1972 - IV 251/64

    Einheitlicher Feststellungsbescheid - Einlegung von Rechtsbehelfen -

    Die Notwendigkeit, hier den betroffenen Gesellschaftern eine eigene Befugnis zuzugestehen, Rechtsbehelfe einzulegen, hatte bereits der RFH in dem Urteil VI A 852/28 vom 4. Juni 1930 (RFH 27, 67) erkannt.
  • BFH, 26.03.1985 - IX R 110/82

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - KG - Klagebefugnis - Einheitlicher und

    Auch das finanzgerichtliche Verfahren erfordert nicht, den Kommanditisten - u. U. über ihre sich aus § 166 HGB ergebenden Informations- und Überwachungsrechte hinaus - Einsicht in die Geschäftsbücher der Gesellschaft zu gewähren (vgl. Urteile des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 4. Juni 1930 VI A 852/28, RFHE 27, 67, 71, und vom 22. Juli 1942 VI 76/42, RStBl 1942, 867; BFH-Beschluß vom 19. September 1977 IV B 24/77, BFHE 123, 17, BStBl II 1977, 770).
  • BFH, 12.12.1957 - IV 10/57 U

    Auslegung eines Antrags einer Steuerpflichtigen als Rechtsmittel oder als

    Der Gesetzeswortlaut kann aber auch von vornherein weniger ausdrücken, als dem Zweck der Vorschrift entspricht (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 852/28 vom 4. Juni 1930, Slg. Bd. 27 S. 67 ff.).
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